Ich bin Verhaltenstherapeutin für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Berlin, Prenzlauer Berg.
In der therapeutischen Beziehung geht es mir darum, das Anliegen meiner Klienten/innen feinfühlig wahrzunehmen und sie in ihrer persönlichen Weiterentwicklung zu unterstützen.
Ängste, depressive Stimmungen, Probleme in der Schule/Arbeit oder in Beziehungen können uns belasten und in eine Krise führen. Es kann hilfreich sein, in einem Raum der Sicherheit Zusammenhänge zu verstehen, eigene Fähigkeiten zu stärken und gemeinsam Lösungen zu finden.
Nach Deiner/Ihrer Kontaktaufnahme biete ich Dir/Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch an. In diesem finden wir heraus, welche Veränderungswünsche Du mitbringst/Sie mitbringen und ob Du dich wohlfühlst/Sie sich wohlfühlen. In der Regel finden unsere Termine nach dem Erstgespräch einmal in der Woche statt. Du entscheidest/Sie entscheiden, ob ein persönliches Treffen oder eine Online-Sitzung in Frage kommt.
Manchmal reicht eine kurze Beratung oder Krisenintervention von wenigen Stunden aus. Eine Verhaltenstherapie dauert einige Monate bis zu zwei Jahre. Die Dauer der Therapie ist sehr unterschiedlich und wird von Dir/Ihnen und Deinen/Ihren Veränderungswünschen mitbestimmt.
Privatpraxen werden von niedergelassenen Psychotherapeuten/innen geführt, die keinen Vertrag mit Versicherern der gesetzlichen Krankenversicherung, also keine Kassenzulassung besitzen. Jede/r approbierte Psychologische Psychotherapeut/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in darf sich in freier Praxis niederlassen.
Privatpraxen sind in Gebieten mit hoher Arzt- oder Psychotherapeutendichte verbreitet, in denen „Zulassungsbeschränkungen“ bestehen. Eine Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass es in einem bestimmten Gebiet nur eine feste Anzahl an Kassensitzen gibt. Wie viele Psychotherapeuten/innen welche Region braucht, wurde vor ca. 20 Jahren in der Bedarfsplanung für ganz Deutschland festgelegt und seitdem mit Berechnungen anhand der aktuellen Bevölkerungszahlen weitergeschrieben. Dieses Berechnungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung geht allerdings oft an der Realität vorbei, so dass es auf Seiten der Klienten/innen vermehrt zu monatelangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei Praxen mit Kassenzulassung kommt. Ein Grund für die Niederlassung in einer Privatpraxis ist demnach die Möglichkeit einer freieren psychotherapeutischen Tätigkeit, die nicht an die Vorschriften der gesetzlichen Krankenkassen gebunden ist.
Die meisten Verhaltenstherapeuten/innen sind Diplom- oder Master-Psychologen/innen, die nach ihrem Studium eine umfangreiche und mehrjährige Zusatzausbildung an privaten Ausbildungsinstituten absolviert haben. An den meisten Instituten erfolgt eine drei- bis fünfjährige Ausbildung. Bestandteile der Ausbildung sind Theorien und praktische Vorgehensweisen zu psychischen Problemen, die sich durch verhaltenstherapeutische Strategien und Methoden erfolgreich behandeln lassen. Die Ausbildung wird mit einer dreiteiligen staatlichen Prüfung abgeschlossen. Mit dem Abschluss der Ausbildung wird die staatliche Zulassung und Behandlungsberechtigung (Approbation) erworben. Die offizielle und geschützte Berufsbezeichnung lautet dann: Psychologische/r Psychotherapeut/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in. Auch Ärzte/innen können sich nach ihrem Studium in Verhaltenstherapie ausbilden lassen. Sie werden dann Ärztliche Psychotherapeuten/innen.
Um die Behandlungsberechtigung zu behalten, sind die Psychotherapeuten/innen verpflichtet, sich kontinuierlich und in einem Umfang von mindestens 50 Stunden pro Jahr fortzubilden. Die Arbeit in eigener Praxis setzt die o. g. genannte Ausbildung zum/zur Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten/in voraus.
Ein/e Psychologe/in ist, wer Psychologie an der Universität studiert und das Studium mit einem Diplom/Master abgeschlossen hat. Die Psychologie widmet sich per Definition dem „Erleben und Verhalten von Menschen“. Psychologen/innen beschäftigen sich also mit dem Lernen und Verhalten der Menschen, mit ihren Gefühlen und Gedanken. Dieses versuchen sie zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen oder ggf. zu ändern. Nach ihrem Abschluss sind sie zunächst qualifiziert, in der Forschung, in Personalabteilungen von Unternehmen oder in Beratungsstellen des Gesundheitswesens zu arbeiten. Das Teilgebiet der klinischen Psychologie befasst sich mit psychischen Krankheiten.
Nach dem abgeschlossenen Studium kann der/die Psychologe/in eine drei- bis fünfjährige Zusatzausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in oder zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in machen. Nach Abschluss erwerben sie eine staatliche Zulassung (Approbation). Diese Zusatzausbildung macht den Unterschied zwischen einem/r Psychologen/in und einem/r Psychotherapeuten/in aus.
Psychiater/innen haben ein Medizinstudium absolviert. Dabei haben sie sich hauptsächlich mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt und gelernt, diese unter anderem mit Medikamenten zu behandeln. Nach dem Medizinstudium folgt eine mehrjährige Facharztausbildung in der Psychiatrie und Psychotherapie. Nach bestandener Facharztprüfung gelten sie als Psychiater/in und können auch als ärztliche Psychotherapeuten/innen arbeiten. Psychiater/innen sind berechtigt, Medikamente wie Antidepressiva zu verschreiben und Patienten körperlich zu untersuchen.
Mit privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe ist eine Abrechnung grundsätzlich möglich. Da es sehr unterschiedliche Tarife gibt empfehle ich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung über den Umfang psychotherapeutischer Sitzungen und die Bedingungen der Kostenübernahme informieren. Bei Beihilfeberechtigten werden die ersten Sitzungen (sogenannte „probatorische Sitzungen“) ohne Antrag übernommen.
Sie können die Kosten der Behandlung selbst zahlen. Hierbei kann direkt mit der Therapie begonnen werden. Die Krankenkasse erfährt hierbei nichts von der Behandlung. Dies kann auch sinnvoll sein, wenn Sie lediglich eine Beratung bzw. ein Coaching wünschen. Das Honorar für eine Sitzung (50 Min.) berechne ich gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte informieren Sie sich vorab über die Bedingungen der Kostenübernahme.
SoldatInnen können sich über die Heilfürsorge in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen. Für das Erstgespräch benötigen Sie den Sanitätsvordruck (San/Bw/0218) Ihres Truppenarztes. Nach den ersten Sitzungen (Probatorik) kann ein Antrag auf eine Psychotherapie gestellt werden.
Auch BundespolizistInnen können nach einem persönlichen Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) einen Therapieantrag bei ihrer Heilfürsorgestelle der Bundespolizei stellen.
Da ich eine Privatpraxis führe, kann Ihre Behandlung leider nicht über Ihre Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Da der Bedarf an Psychotherapieplätzen durch kassenzugelassene Therapeuten nicht gedeckt werden kann, finanzieren einige gesetzliche Krankenversicherungen auch Psychotherapien in Privatpraxen. Als Privatpraxis biete ich daher an, Therapien für gesetzlich Versicherte im sogenannten Kostenerstattungsverfahren durchzuführen. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann. Da die Krankenversicherungen einen Versorgungsauftrag haben, sind sie jedoch nach § 13 Abs. 3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb einer akzeptablen Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen. Folgende Schritte müssten Sie für die Kostenerstattung gehen:
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat hierzu Informationen für Patienten zur Verfügung gestellt, die notwendige Schritte genau erklärt:
Download
Patienten_Info_Kostenerstattung.pdf
Für Fragen oder Terminanfragen melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular bei mir.
+49 (0) 15227724260
hb@biedermann-psychotherapie.de
Raabestr.1
10405 Berlin, Prenzlauer Berg